AGB
AGB
Wir behalten uns das Recht vor, ergänzend zu den vereinbarten Zahlungszielen, jederzeit eine Abrechnung nach Bauabschnitten vorzunehmen. Diese Abrechnung erfolgt auf Basis des prozentualen Anteils der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen am Gesamtprojekt.
Die Grundlage für die prozentuale Berechnung wird durch den jeweils dokumentierten Baufortschritt bestimmt. Mit dieser Regelung stellen wir sicher, dass die finanzielle Abwicklung transparent und an den tatsächlichen Leistungsstand angepasst bleibt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der KK Immobilien GmbH, Im Tal 36a,64711 Erbach (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen im Bereich der Badezimmersanierung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3 Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.5 Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist. - Vertragsgegenstand
2.1 Grundlage für das Vertragsverhältnis sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen.
- Die Bestimmungen des Auftrages;
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches;
- Die dem ANBIETER vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Maße und Planungen;
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen Gewerbe Schutzbestimmungen.
3. Leistungen
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen ANBIETER und KUNDE.
3.2 Das Leistungsangebot des ANBIETERS umfasst grundsätzlich insbesondere die Dämmung von Fassaden .
3.3 Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
4. Vertragsschluss
4.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
4.2 Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
4.3 Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
4.4 Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
5. Vergütung
5.1 Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Preisliste geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt.
5.2 Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechnet der ANBIETER seine Leistungen gegenüber dem KUNDEN entweder nach tatsächlichem Aufwand pro begonnener Arbeitsstunde („Stundensatz“) oder mittels eines festen Vergütungssatzes je vereinbarter Einheit ab. Für erforderliche und/oder notwendige Arbeitsstunden zur Nachtzeit oder an Sonn-, und Feiertagen werden die ortsüblichen Zuschläge berechnet.
5.3 Sofern der ANBIETER dem KUNDEN auf Wunsch eine Kostenvoreinschätzung erteilt, so kann der ANBIETER vorab keine verbindliche Gewähr gem. § 649 Abs. 1 BGB für die Richtigkeit der Kostenvoreinschätzung übernehmen.
5.4 Soweit der tatsächliche Aufwand die zugrundeliegende Kostenvoreinschätzung mehr als geringfügig (< 10 %) übersteigt, ist der ANBIETER berechtigt, den zusätzlichen Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Sofern eine solche Überschreitung zu erwarten ist, unterrichtet der ANBIETER den KUNDEN darüber unverzüglich. Die weitere Vergütung bemisst sich in diesem Fall anhand des tatsächlichen Arbeitsaufwands und der geltenden Preisliste. Sofern der ANBIETER die wesentliche Überschreitung der Kostenvoreinschätzung nicht zu vertreten hat, ist der KUNDE nicht dazu berechtigt ist, das Vertragsverhältnis allein aufgrund der Kosten-Überschreitung zu kündigen.
5.5 Die Stornogebühren nach schriftlicher Angebotsannahme belaufen sich für den Kunden auf 75% des Angebotspreises.
5.6 Die Entsorgungskosten von Verschnitt- und Abfallmaterial werden vom Auftragnehmer fachgerecht entsorgt, die Kosten hierfür werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
5.7 Die Gerüstkosten, wenn nicht im Angebot festgehalten, werden dem Kunden Separat in rechnung gestellt.
5.8 Wir behalten uns vor, Mautgebühren, Co2 Zuschläge sowie Verladehilfen die mit dem dazugehörigem Material in Verbindung stehen, dem Kunden weiter berechnen zu dürfen.
5.9 Der ANBIETER ist berechtigt, wie auch auf Antrag des KUNDEN verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern der ANBIETER sich nicht in Verzug befindet.
5.10 Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.
5.11 Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Leistung einer Anzahlung in Höhe von 75 % der Gesamtvergütung (nachfolgend „Anzahlung“) verpflichtet. Die vereinbarte Anzahlung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Weitere 10 % der Gesamtvergütung sind unmittelbar nach Beginn der Arbeiten, weitere 10 % zwei Wochen nach Beginn der Arbeiten fällig. Die verbleibenden 5 % der Gesamtvergütung werden nach Abschluss der Arbeiten als Schlussrechnung fällig gestellt.
5.12 Wir behalten uns das Recht vor, ergänzend zu den vereinbarten Zahlungszielen, jederzeit eine Abrechnung nach Bauabschnitten vorzunehmen. Diese Abrechnung erfolgt auf Basis des prozentualen Anteils der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen am Gesamtprojekt.Die Grundlage für die prozentuale Berechnung wird durch den jeweils dokumentierten Baufortschritt bestimmt. Mit dieser Regelung stellen wir sicher, dass die finanzielle Abwicklung transparent und an den tatsächlichen Leistungsstand angepasst bleibt.
5.13 Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
6. Verzug
6.1 Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
6.2 Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
6.3 Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 648a BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
7. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
7.1 Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
7.2 Der KUNDE ist verpflichtet, Anschlüsse an Strom-, Gas-, und Wasser sowie deren Verbrauch dem ANBIETER und dessen Subunternehmern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
7.3 Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Informationen und Maße wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.
8. Eigentumsvorbehalt
Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält sich der ANBIETER das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor.
9. Abnahme
9.1 Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
9.2 Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS oder auf die Zusendung der Schlussrechnung hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen schriftlich erklärt.
10. Gewährleistung
10.1 Angaben des Herstellers zu den vom ANBIETER verwendeten Produkten in der Produktbeschreibung oder der Werbung stellen keine Aussagen hinsichtlich der Beschaffenheit des Werkes durch den ANBIETER dar.
10.2 Die Ansprüche des KUNDEN auf Nacherfüllung, Selbstvornahme und Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme, bzw. dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; Entsprechendes gilt für das Recht zum Rücktritt und zur Minderung. Diese Frist gilt nicht:
10.2.1 soweit sich der Mangel gem. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB auf ein Bauwerk bezieht;
10.2.2 bei Vorsatz, arglisten Verschweigen eines Mangels oder der Nichteinhaltung einer seitens des ANBIETERS erteilten Garantie. Die gesetzlichen Regelungen zur Ablaufhemmung, Hemmung und des Neubeginns der Verjährung bleiben unberührt.
10.3 Im zuvor genannten Umfang gelten die Haftungsfreizeichnungen und Einschränkungen der Verjährung auch im Verhältnis zu den Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen, Vertretern und/oder Beauftragten (insbesondere Sub- und/oder Nachunternehmer) des ANBIETERS.
10.4 Die Mängelansprüche des KUNDEN verjähren also insbesondere gemäß § 634a Abs.1 Nr.1 i. V. m. § 309 Nr.8 b ff. BGB in 12 Monaten ab Abnahme bei Abschluss eines Werkvertrages für Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben.
10.5 Mängelrügen sind schriftlich gegenüber dem ANBIETER geltend zu machen. Dritte, insbesondere Subunternehmer, sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht befugt.
11. Sicherheitsleistung
11.1 Der ANBIETER kann nach Maßgabe des § 650 f BGB vom KUNDEN Sicherheit für die – auch in Zusatzaufträgen vereinbarte – und noch nicht gezahlte Vergütung verlangen.
11.2 Hat der ANBIETER dem KUNDEN erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung der Sicherheit bestimmt, so kann der ANBIETER das Vertragsverhältnis kündigen. Kündigt der ANBIETER das Vertragsverhältnis, so ist der ANBIETER berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
12. Zahlungsbedingungen
12.1 Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse und Rechnung möglich.
12.2 Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.
12.3 Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der Lastschrift, gleichwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.
12.4 Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
12.5 Rechnungen des ANBIETERS sind spätestens nach Abnahme des Werkes unmittelbar zur Zahlung fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt vom KUNDEN zu bezahlen.
13. Haftung auf Schadensersatz
13.1 Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
13.2 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
13.3 Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
14. Datenschutz, Geheimhaltung
14.1 Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
14.2 Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
15. Urheberrecht
15.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
15.2 Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
16. Widerrufsrecht
16.1 Für den Fall, dass die vertragliche Vereinbarung ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag oder Fernabsatzvertrag ist und der KUNDE Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, d.h. den Erwerb zu Zwecken tätigt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
16.2 Das Recht zum Widerruf erlischt gem. § 356 Abs. 5 BGB dann, wenn der ANBIETER mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der KUNDE ausdrücklich Folgendem zugestimmt hat: „Ich stimme der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Widerrufsrecht mit Durchführung der geschuldeten Leistungen erlischt.“
16.3 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB steht dem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht zu, wenn es sich hierbei um Verträge zur Lieferung von Waren handelt, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
16.4 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([…], […], […] […]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
16.5 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.
16.6 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
–An […], […], […] […]
–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
17. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
18. Allgemeine Bestimmungen
18.1 Auf alle Streitigkeiten in Verbindung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
18.2 Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
18.3 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
18.4 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
18.5 Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beratertätigkeiten
- Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen Erfolg schuldet.
2. Sofern die Leistungen des ANBIETERS von sog. Resellern angeboten und/oder vertrieben werden (z.B. Copecart, Digistore24, SalesPower, o. dgl.), gelten vorrangig die vorliegenden Bedingungen.
3. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
4. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Leistungsbeschreibung geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt.
5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS in jedem Falle unberührt. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
6. Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 I BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE mit einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
7. Beratungs- und Coaching-Hinweise
7.1 Die seitens des ANBIETERS erbrachten Leistungen beinhalten in keiner Weise Rechts- und/oder Steuerberatung oder ersetzen diese in irgendeiner Weise. Die Teilnahme an den Beratungs- und Coaching-Leistungen des ANBIETERS erfolgt stets auf eigenes Risiko des KUNDEN.
7.2 Der KUNDE ist verpflichtet, dem ANBIETER über relevante Informationen, die für die Beratung oder das Coaching erforderlich sind, zu informieren.
7.3 Sollte der KUNDE Bedenken oder Fragen zu den Ratschlägen oder Strategien haben, die im Rahmen der Beratung oder des Coachings gegeben werden, wird dringend empfohlen, diese umgehend mit dem ANBIETER zu klären.
8. Eine Haftung des ANBIETERS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
9. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Geschäftsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und Geschäftskunden (B2B). Ein Widerruf im Sinne des Verbraucherrechts ist ausgeschlossen.
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1 Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Dienstleistungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
10.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der KUNDE jederzeit unter der entsprechenden URL einsehen sowie ausdrucken oder speichern.
10.3 Der ANBIETER schließt Verträge ausschließlich in deutscher Sprache.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
10.5 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, sofern dies dem KUNDEN zumutbar ist. Über Änderungen wird der KUNDE rechtzeitig informiert. Widerspricht der KUNDE nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.
10.6 Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr/. Der ANBIETER ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10.7 Für sämtliche Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, wird als Gerichtsstand Michelstadt vereinbart, sofern der KUNDE Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.8 Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich beigelegt werden können, erklären sich beide Parteien bereit, vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Bereich Gerüstbau und -verleih
- Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Wir widersprechen ausdrücklich den AGB des Auftraggebers, sofern diese den Inhalten unserer AGB widersprechen.
1.2 Die DIN 18451 bildet die Vertragsgrundlage, mit Ausnahme der Abschnitte 3.7 und 4.3.23, die wie folgt modifiziert sind:
- 3.7: Das Gerüst wird in einem für den vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand bereitgestellt.
- 3.7.1: Während der Gebrauchsüberlassung übernimmt der AG die Obhutspflicht sowie die Verkehrssicherungspflicht für die Gerüste, insbesondere für nicht montierte Einzelteile, die durch den AG abgebaut wurden.
- 3.7.2: Sofern während der Gebrauchsüberlassung Veränderungen an diesem Zustand auftreten, hat der AN den vertragsmäßigen Zustand auf schriftliche Aufforderung durch den AG wiederherzustellen.
- 3.7.3: Soweit die Wiederherstellung aus Gründen erfolgt, die der AN nicht zu vertreten hat, hat der AG die gesamten Kosten und den Mehraufwand zu übernehmen.
- 4.3.23: Die Reinigung und das Abräumen des Gerüstes von grober Verschmutzung, Abfällen, Putzresten und Rückständen aller Art obliegt dem AG. Das Gerüst ist vollständig frei von Putzresten und besenrein zurückzugeben. Sollte eine Reinigung durch uns erforderlich sein, wird diese zu einem Stundensatz von 70 € netto in Rechnung gestellt.
- Angebot
2.1. Unsere Kostenangebote sind stets freibleibend. Das gilt auch für solche Angebote, mit denen wir uns an Ausschreibungen aller Art beteiligen. Alle Verträge werden für uns erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. - Pflichten des AG / Nutzung der Gerüste
3.1 Gerüste dürfen nur für die im Angebot bzw. Auftrag festgelegten Zwecke benutzt werden. Bauliche Veränderungen am Material, an den Verankerungen oder das Anbringen von Schutznetzen etc. dürfen nur durch die Mitarbeiter der KK Immobilien GmbH, vorgenommen werden. Der Auftraggeber nimmt das Gerüst während der Vorbehaltszeit in seine Obhut und ist für die pflegliche Behandlung, Erhaltung und ordnungsgemäße Benutzung des Gerüstes verantwortlich.
3.2 Die Genehmigungen zur Sondernutzung öffentlichen Grundes sowie fremder Grundstücke und Gebäude sind vom Auftraggeber vor Aufstellung des Gerüstes einzuholen. Mögliche Gebühren trägt der Auftraggeber.
3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Quittierung der von uns aufgestellten Protokolle (z. B. über vorgenommene Verankerungszahlen und Anzahl der Leiteraufgänge).
3.4 Auch wenn durch uns eine Beleuchtung und Absicherung des Gerüstes erfolgt, verbleibt die Verkehrssicherungspflicht beim Auftraggeber.
3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die auf dem Gerüst arbeitenden Handwerker über die Art und den Umfang des Gerüstes unter Beachtung der aktuellen Unfallverhütungsvorschriften für Bauarbeiten zu informieren.
3.6 Den Mitarbeitern des Auftragnehmers muss zu den vereinbarten oder üblichen Arbeitszeiten freier Zugang zum Leistungsort gewährt werden. Wartezeiten und vergebliche Anfahrten sind gesondert je nach Zeitaufwand zu berechnen.
3.7 Wird ein Gerüst infolge höherer Gewalt (z. B. Feuer, Gebäudeeinsturz, Sturm ab Windstärke 6) beschädigt, ist vom Auftraggeber der Wiederbeschaffungspreis zu erstatten.
3.8 Zeitaufwand zur Korrektur von Fehlaufstellungen, die aufgrund von Fehlinformationen des AG entstanden sind, wird dem Auftraggeber berechnet.
3.9 Wir sind berechtigt, das Gerüst unentgeltlich zur Eigenwerbung zu nutzen. Die Anbringung von Werbeschildern durch den Auftraggeber bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.
3.10 Während des Auf-, Ab- und Umrüstens hat jede andere Beschäftigung an der betreffenden Stelle zu ruhen.
3.11 Der Gerüstabbau darf nur von uns vorgenommen werden. Eigenmächtige Ab- und Umrüstungen sind untersagt.
3.12 Für die Standfestigkeit nicht von uns errichteter Bauteile oder Einrichtungen sowie für die Tragfähigkeit des Baugrundes trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung.
3.14 Das Schließen der Ankerlöcher obliegt dem Auftraggeber. Ein beauftragter Fachbetrieb führt diese Arbeiten fachgerecht aus; Verschlusskappen sind nur provisorisch.
3.15 Auf der Baustelle vorhandene Kräne und Aufzugsvorrichtungen sowie Strom- und Wasseranschlüsse dürfen für den Gerüsttransport unentgeltlich genutzt werden. - Zusatzleistungen
Unsere Angebote gehen von erschwernisfreien Bedingungen aus. Die folgenden, zusätzlichen Erschwernisse werden gesondert berechnet:
4.1 Gebühren und Genehmigungskosten für öffentliche und fremde Grundstücksnutzung.
4.2 Errichtung von Schutzgerüsten zur Sicherung des Verkehrs.
4.3 Nachträgliche Änderungen am Gerüst oder Unterhaltungsarbeiten ohne Verschulden des AN.
4.4 Reinigung der Gerüste von groben Verschmutzungen und Putzresten, falls der AG dies nicht übernimmt. Diese Arbeiten werden mit einem Stundensatz von 70 € netto berechnet.
4.5 Erstellung statischer Berechnungen für die Gerüststandfestigkeit.
4.6 Gebühren für Gerüstabnahmen durch Prüfingenieure.
4.7 Einschränkungen in der Zufahrtsmöglichkeit zur Montagestelle.
4.8 Maßnahmen zur Untergrundvorbereitung.
4.9 Beleuchtung des Gerüstes zur Sicherung des Verkehrs während der Vorbehaltszeit.
4.10 Anbringung von Aufzügen zur Baustoffbeförderung.
4.11 Aufstellen und Abbau von Bauzäunen und Laufstegen.
4.12 Sicherung von Gebäudeteilen sowie besondere Untergrundvorbereitungen.
4.13 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die Grundstandzeit hinaus wird nach Wochenmietansätzen berechnet, falls kein anderer Betrag vereinbart ist.
4.14 Quadratmeterpreise gelten horizontal in der größten Abwicklung und vertikal bis zur Oberkante des Gebäudes.
4.15 Für Gerüstbauten, die mit dem Bauwerk wachsen oder Teilabrüstungen erforderlich machen, wird jede Baustufe gesondert berechnet.
4.16 Die Vorhaltezeit beginnt mit dem vereinbarten Nutzungszeitpunkt und endet, wenn der Auftraggeber das Gerüst nicht mehr benötigt. Schlechtwettertage und Feiertage gelten als volle Tage der Vorhaltedauer.
- Freigabe / Freimeldungsfrist
5.1. Die Freigabe zum Gerüstabbau hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche oder telefonische Abmeldungen sind vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Die Gebrauchsüberlassung endet frühestens drei Werktage nach Eingang der schriftlichen Freigabe bei uns.
5.2. Sollte das Gerüst nicht pünktlich freigegeben werden, wird für jede angefangene Woche Verlängerung eine zusätzliche Mietgebühr von 5 % der ursprünglichen Auftragssumme in Rechnung gestellt.6. Rückgabe
6.1. Der AG hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein, sowie frei von Putzresten zurückzugeben. Sollte das Gerüst nicht besenrein und frei von Putzresten sein, behalten wir uns vor, den Abbau abzulehnen oder eine kostenpflichtige Reinigung durchzuführen. Diese Reinigung wird zu einem Stundensatz von 70 € netto abgerechnet.
6.2. Im Interesse des Auftraggebers wird seine Anwesenheit zum Abbautermin empfohlen.7. Haftung
7.1 Mit der Übernahme der Montage gewährleisten wir die einwandfreie Ausführung nach den Angaben des Bestellers.
7.2 Der AG haftet für alle während der Gebrauchsüberlassung entstandenen Schäden und Verluste am Gerüstmaterial.
7.3 Unsere Haftung beschränkt sich auf Fälle grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für unbefugte Beschädigungen durch Dritte ist ausgeschlossen.
7.4 Schäden sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei nicht nachvollziehbarem Schadensbild ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen.
7.5 Behinderungen durch höhere Gewalt führen zu einer Lieferverlängerung.8. Zahlungsbedingungen/ Zahlungsverzug
8.1 Unsere Abschlags- Einzel- oder Schlussrechnungen sind ohne Abzug, nach den schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen, fällig.
8.2 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die von uns bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt worden sind, ist ausgeschlossen.Sollte die Rechnung nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels beglichen werden, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das Gerüst ohne weitere Ankündigung abzubauen. Alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % bzw. 9% über dem Basiszins gem. § 288 Abs. 1 und 2 BGB zu erheben. Weitere dadurch entstehende Schadenersatzansprüche sind nicht auszuschließen.
8.4 Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung unseres Rechnungsbetrages in Verzug sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und auf Kosten des Auftraggebers das Gerüstmaterial unverzüglich abzubauen und abzutransportieren. Wir behalten uns vor, die Zahlungsbedingungen bei Minderung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu ändern.
- Gerichtsstand, Allgemeine Bestimmungen
Der Gerichtsstand ist Michelstadt Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, verlieren die übrigen Bestimmungen nicht ihre Gültigkeit.